Kostenübernahme

Die systemische Beratung liegt trotz nachgewiesener Wirksamkeit und hoher Effizienz außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kosten hierfür trägt der Klient in der Regel selbst.

Schweigepflicht

Ich unterliege der Schweigepflicht!

Nur wenn Gefahr im Verzug ist und Sie sich selbst oder andere gefährden könnten, bin ich verpflichtet, die Schweigepflicht zu brechen.